Persönliche
Mitgliedschaft

Nur wer Interesse zeigt, ist bereit sich zu bewegen und zu gestalten. Als Mitglied des IBF genießen Sie zahlreiche Vorteile. Sie sind Teil eines starken Teams. Darüber hinaus zahlen Sie bei vielen Konferenzen und Kongressen, an denen das International Bankers Forum beteiligt ist, keinen oder einen ermäßigten Teilnahmebeitrag

Jahresbeitrag

Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die zum Zeitpunkt des Eintritts einer Bank oder einem Finanzdienstleister angehören.

Personen, die Interesse an der Förderung des Vereinszweckes haben, können auf Antrag „außerordentliche persönliche“ Mitglieder werden. Die außerordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, haben jedoch in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Der Jahresbeitrag entspricht dem einer ordentlichen Mitgliedschaft.

Institutionelle
Mitgliedschaft

Institutionelle Mitglieder haben im Rahmen ihrer Mitgliedschaft die Möglichkeit, bis zu zehn Mitarbeiter/innen bundesweit als persönliche Mitglieder in die regionalen Einheiten des IBF ohne zusätzliche Beitragsrechnung zu entsenden.

Jahresbeitrag

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse an einer institutoionellen Mitgleidschaft haben.

Ehrenmitgliedschaft

Persönlichkeiten, die sich um den Verein und die von ihm verfolgten Ziele besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Online Antrag

Jetzt IBF-Mitglied werden

 
 

Bitte füllen Sie das Antragsformular so vollständig wie möglich aus. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

FAQ

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt am 20. Januar des laufenden Jahres.

Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen sein, die zum Zeitpunkt des Eintritts aktiv einer Bank angehören. Nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, können sie dem Verein als außerordentliche Mitglieder angehören. Außerordentliche Mitglieder können natürliche Personen, Gesellschaften und Körperschaften werden, die Interesse an der Förderung des Vereinszwecks haben. Die außerordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, haben jedoch in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.

Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. Juni schriftlich gekündigt werden und endet dann zum 31. Dezember desselben Jahres.

Bei Eintritt oder Änderung der Kontodaten erhalten Sie von uns ein Formular zur Angabe der Bankverbindung.  

Mit der Beantragung der Studentischen Mitgliedschaft reichen Sie bitte eine gültige Semesterbescheinigung ein.

Gerne versenden wir auf Anfrage eine Bestätigung über den gezahlten Mitgliedsbeitrag.

Sie haben noch weitere Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung!