Personen, die Interesse an der Förderung des Vereinszweckes haben, können auf Antrag „außerordentliche persönliche“ Mitglieder werden. Die außerordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, haben jedoch in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Der Jahresbeitrag entspricht dem einer ordentlichen Mitgliedschaft.